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   LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09 B ER   

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LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09 B ER (https://dejure.org/2010,8783)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29.06.2010 - L 7 AS 756/09 B ER (https://dejure.org/2010,8783)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - L 7 AS 756/09 B ER (https://dejure.org/2010,8783)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungsausschluss für Auszubildende bei nicht betriebener Ausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungsausschluss für Auszubildende bei nicht betriebener Ausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09
    Die Ausschlussregelung soll die nachrangige Grundsicherung davon befreien, eine - versteckte - Ausbildungsförderung auf zweiter Ebene zu ermöglichen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R, RdNr. 13).

    Vorliegend ist dies ohnehin nicht entscheidungserheblich, da schon die Förderungsfähigkeit der Ausbildung als solche bei gegebener Immatrikulation zum Ausschluss führt, selbst wenn das Studium nicht betrieben wird oder nicht mit gewisser Regelmäßigkeit Prüfungsleistungen erbracht werden (so bereits BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R, RdNr. 14).

    Auch im Falle einer die Ausbildung verzögernden Krankheit ist es erforderlich, dass die Ausbildung bei Gewährung der Leistungen nach dem SGB II voraussichtlich in absehbarer Zeit abgeschlossen wird (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R, RdNr. 20).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09
    Denkbar ist auch, dass die nicht mehr nach den Vorschriften des BAföG oder der §§ 60 bis 62 SGB III geförderte Ausbildung objektiv belegbar die einzige Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/11b AS 36/06 R, RdNr. 21-24; BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09
    Eine besondere Härte liegt daher nur dann vor, wenn die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden ist (BVerwGE 94, 224).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2002 - 4 LB 35/02

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt an Auszubildende; Kindesbetreuung als

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09
    Die Fallgruppen, die Leistungen für Mehrbedarfe prägen, lösen demnach keinen "besonderen Härtefall" i.S. des § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II aus (z.T. a.A. OVG Lüneburg Urteil vom 26.06.2002 - 4 LB 35/02).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09
    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09
    Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe stellt vielmehr eine genuine Aufgabe der Rechtsprechung dar (vgl. BSGE 90, 90).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09
    Individuelle Versagensgründe, die im Verhältnis zum Träger der Förderungsleistung eingetreten sind, bleiben außer Betracht (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R, RdNr. 15 ff. m.w.N.) Dies gilt auch dann, wenn die Ausbildung tatsächlich nicht betrieben wird.
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09
    Letzteres bestätigend hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 weiter ausgeführt, dass das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden darf, je schwerer die Belastungen des Betroffenen wiegen, die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbunden sind.
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (HessLSG, Beschluss vom 29.09.2005 - L 7 AS 1/05 ER; Keller, a.a.O., § 86b RdNrn. 27 und 29 m.w.N).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für Pkw-Stellplatz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09
    Bei dem Begriff des "besonderen Härtefalls" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Ausfüllung in vollem Umfang der rechtlichen Überprüfung durch das Gericht unterliegt (vgl. zum Vorliegen einer besonderen Härte im Rahmen von § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 KfzHV auch BSG, Urteil vom 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 P 2/01 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe III - Härtefall - Härtefall-Richtlinien -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08

    Prozessuale Konsequenz einer behördlichen Funktionsnachfolge - Zuständigkeit des

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94

    Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe, Anwendung von § 15 Abs. 1 S. 3 FRG

  • BVerwG, 25.08.1999 - 5 B 153.99
  • LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Hierzu hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 29.06.2010 (L 7 AS 756/09 B ER; m.w.N.) Folgendes ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.2010 und 29.06.2010, a.a.O.) kann von einem besonderen Härtefall ausgegangen werden, wenn der Lebensunterhalt während der Ausbildung durch Förderung auf Grund von BAföG/SGB III-Leistungen oder anderen finanziellen Mittel - sei es Elternunterhalt oder Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit - gesichert war, die nun kurz vor Abschluss der Ausbildung entfallen.

  • LSG Sachsen, 30.11.2010 - L 3 AS 649/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Studenten

    Allein dies führe, auch nach der Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts (Az. L 7 AS 337/10 B ER, L 7 AS 756/09 B ER) zum Leistungsausschluss.

    Insoweit schließt sich der erkennende Senat der Rechtsprechung des 7. Senates dieses Gerichtes an (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - L 7 AS 337/10 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 17 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 29. Juni 2010 - L 7 AS 756/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 20 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 11. November 2010 - L 7 AS 435/10 B ER [nicht veröffentlicht]; SächsLSG, Beschluss vom 16. November 2010 - L 7 AS 53/10 B ER [nicht veröffentlicht]. A. A.: SächsLSG, Beschluss vom 13. Januar 2010 - L 2 AS 762/09 B ER [nicht veröffentlicht]).

  • LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Hierzu hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 29.06.2010 (L 7 AS 756/09 B ER; m.w.N.) Folgendes ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.2010 und 29.06.2010, a.a.O.) kann z.B. von einem besonderen Härtefall ausgegangen werden, wenn der Lebensunterhalt während der Ausbildung durch Förderung auf Grund von BAföG/SGB III-Leistungen oder anderen finanziellen Mittel - sei es Elternunterhalt oder Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit - gesichert war und diese Mittel nun kurz vor Abschluss der Ausbildung entfallen.

  • LSG Sachsen, 11.11.2010 - L 7 AS 435/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Studenten

    Hierzu hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 29.06.2010 (L 7 AS 756/09 B ER; m.w.N.) Folgendes ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.2010 und 29.06.2010, a.a.O.) kann von einem besonderen Härtefall ausgegangen werden, wenn der Lebensunterhalt während der Ausbildung durch Förderung auf Grund von BAföG/SGB III-Leistungen oder anderen finanziellen Mittel - sei es Elternunterhalt oder Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit - gesichert war, die nun kurz vor Abschluss der Ausbildung entfallen.

  • LSG Sachsen, 28.03.2011 - L 7 AS 664/10
    Hierzu hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 29.06.2010 (L 7 AS 756/09 B ER; m.w.N.) Folgendes ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.2010 und 29.06.2010, a.a.O.) kann von einem besonderen Härtefall ausgegangen werden, wenn der Lebensunterhalt während der Ausbildung durch Förderung auf Grund von BAföG-Leistungen oder Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III); oder andere finanzielle Mittel - sei es Elternunterhalt oder Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit - gesichert war, die nun kurz vor Abschluss der Ausbildung entfallen.

  • LSG Sachsen, 22.03.2011 - L 7 AS 217/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 28.06.2010 - L 7 AS 337/10 B ER, Beschluss vom 29.06.2010 - L 7 AS 756/09 B ER, Beschluss vom 16.11.2010 - L 7 AS 53/10 B ER, Beschluss vom 09.03.2011 - L 7 AS 4/11 B ER) kann von einem besonderen Härtefall ausgegangen werden, wenn der Lebensunterhalt während der Ausbildung durch Förderung auf Grund von BAföG/SGB III-Leistungen oder anderen finanziellen Mitteln - sei es Elternunterhalt oder Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit - gesichert war, die nun kurz vor Abschluss der Ausbildung entfallen.
  • SG Bayreuth, 03.12.2020 - S 9 AS 506/19

    Leistungen, Bescheid, Insolvenzverfahren, Krankenversicherung, Bewilligung,

    Für den Leistungsausschluss ist es ausreichend, dass der Studierende immatrikuliert ist, egal ob das Studium ernsthaft betrieben wird oder nicht (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 29. Jui 2010 - L 7 AS 756/09 B ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 7 AS 123/09 - juris; Leopold in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Auflage, Stand 22. Juni 2020, § 7, Rdnr. 355; Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB, 08/19, § 7 SGB II, Rdnr. 287).
  • LSG Hamburg, 30.10.2012 - L 4 AS 167/11
    Auch der Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 29. Juni 2010, L 7 AS 756/09 B ER, stütze die Rechtsauffassung des Beklagten.
  • LSG Sachsen, 20.01.2011 - L 3 AS 770/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Der erkennende Senat hat sich im Beschluss vom 30. November 2010 (Az.: L 3 AS 649/10 B ER, JURIS-Dokument Rdnr. 23 ff.) insoweit der Rechtsprechung des 7. Senates des Sächsischen Landessozialgerichtes (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - L 7 AS 337/10 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 17 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 29. Juni 2010 - L 7 AS 756/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 20 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 11. November 2010 - L 7 AS 435/10 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 21 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 16. November 2010 - L 7 AS 53/10 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 22 ff ... A. A.: SächsLSG, Beschluss vom 13. Januar 2010 - L 2 AS 762/09 B ER [nicht veröffentlicht]) angeschlossen.
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